AGBs für Freizeiten

Für die von uns ausgeschriebenen Freizeiten gelten folgende Bedingungen:

 

  1. Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder anschließen, sofern keine Beschränkungen nach Person, Alter und Geschlecht gegeben sind.

  2. Wer sich zu unseren Freizeiten anmeldet, ist bereit, sich in eine christliche Lebensgemeinschaft einzufügen.

  3. Die Anmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und ist bei Minderjährigen vom gesetzlichen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

  4. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Freizeitleitung Folge zu leisten. Bei groben Verstößen ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer zurückzuschicken. Die Fahrtkosten für den Teilnehmer sowie die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt einer Begleitperson gehen zu Lasten des Teilnehmers.

  5. Reiserücktritt: Tritt der Teilnehmer bis 8 Wochen vor Freizeitbeginn schriftlich zurück, werden 25 € als anteilige Organisationskosten berechnet. Bei kurzfristigen Rücktritten kann der Träger einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: Bei einem Rücktritt zwischen dem 56. und 29. Tag vor der Freizeit 50% des Reisepreises, zwischen dem 28. Tag vor und dem Beginn der Freizeit 70% des Freizeitpreises.

  6. Für die Dauer der Freizeit sind die Teilnehmer durch eine allgemeine Freizeitversicherung versichert.

  7. Mit der Anmeldung räumen Sie der Ev.-ref. Kirchengemeinde Neviges und dem CVJM Neviges e.V. das Recht ein, dass Fotos aller angemeldeten Personen in sozialen Medien (eigene Homepage, Instagram, Whatsapp) sowie im Gemeindebrief veröffentlicht werden und allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden dürfen.

 

 

 

 


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